Zahnarztpraxis Am Plan
- Am Plan 7
- 56068 Koblenz
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Am Plan 7 – 56068 Koblenz
Die Vorsorge umfasst eine eingehende Untersuchung im Rahmen des Bonushefts einmal im Kalenderhalbjahr ab 18 Jahren. Und die lohnt sich – für Ihre Gesundheit und den Geldbeutel. Denn wenn Sie regelmäßig die jährlichen Termine wahrnehmen und in Ihrem Bonusheft vermerken lassen, bekommen Sie einen höheren Zuschuss zum Zahnersatz, falls dieser einmal nötig sein sollte.
Wer als Erwachsener gesetzlich krankenversichert ist, kann einmal pro Halbjahr kostenlos zur Kontrolluntersuchung zum Zahnarzt gehen. Einmal pro Jahr ist die Zahnsteinentfernung Kassenleistung, und alle zwei Jahre die Erstellung eines Parodontalen Screening-Indexes (PSI). Auf diese drei Leistungen haben Versicherte einen gesetzlichen Anspruch.
Die Kontrolluntersuchung hat das Ziel, Krankheiten früh festzustellen und bei Bedarf weitere Behandlungen einzuleiten. Der Zahnarzt untersucht alle Zähne der Reihe nach. In einem Zahnschema wird festgehalten, welche Zähne fehlen, welche gefüllt, überkront oder ersetzt sind. Zudem achtet der Zahnarzt auf die Mundschleimhaut, auf Zahnfleischtaschen, Verfärbungen, Zahnstein und auch auf Veränderungen an der Zunge.
Die Entfernung von Zahnstein ist sinnvoll, weil Beläge das Zahnfleisch reizen und zu Entzündungen führen. Aus einer Zahnfleischentzündung (Gingivitits) kann sich eine Entzündung des Zahnhalteapparates entwickeln (Parodontitis).
Der Parodontale Screening-Index ist seit 2004 eine Kassenleistung. Mit einer kleinen Spezial-Sonde misst der Zahnarzt punktuell im Ober- und Unterkiefer Zahnfleischtaschen. Dieses Verfahren erlaubt eine grobe Abschätzung, ob eine behandlungsbedürftige Parodontitis vorliegt.
Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen ganz oder teilweise die Kosten für die professionelle Zahnreinigung. In welcher Höhe und unter welchen Bedingungen ist jedoch sehr unterschiedlich. Solche Angebote sind freiwillige Satzungsleistungen, die jede Krankenkasse selbstständig beschließen kann. Zudem gibt es Krankenkassen, die im Rahmen von besonderen Verträgen schon für Kinder ab dem sechsten Lebensmonat eine zahnärztliche Untersuchung bezahlen.